Diese Richtlinien erklären den Satzungszweck und schaffen die dafür notwendigen Strukturen:
I. Eine Präambel
Die Deutsche Evangeliumsgemeinde Roquetas de Mar (Abkürzung zukünftig durch: DER) strebt danach, ein am Neuen Testament orientiertes Gemeindeleben in deutscher Sprache zu verwirklichen. Sie hat die Rechtsform eines in Spanien eingetragenen Vereins und fördert die Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus durch Gemeindearbeit, Diakonie und Mission und erfüllt damit ausschließlich und unmittelbar ihren Auftrag zur christlichen Nächstenliebe im Blick auf das Heil und Wohl der Menschen (vgl. Kapitel II Vereinssatzung).
II. Leitmotiv und Leitsätze
Bewegt von Gottes Liebe bauen wir eine lebendige Gemeinde, in der Christen Gott lieben, Jesus Christus nachfolgen und den Menschen dienen.
In Anlehnung an Apostelgeschichte 2, 42-47 und Matthäus 28, 18-20 formulieren wir diese Leitsätze.
III. Der Verein
DER wird in seiner Rechtsform als Verein geführt. In allen Vereinsentscheidungen ist die Mitgliederversammlung der oberste Souverän. (vgl. Sektion 1 Art. 7ff). Gemäß Satzung (vgl. Sektion 2 Art. 15ff) ist der Vereinsvorstand der DER für die Leitung, Repräsentation und Verwaltung des Vereins zuständig, was auch die Durchführung der Gemeindearbeit vor Ort in Roquetas umfasst. Der Vorstand wacht darüber, dass die in der Satzung genannten Ziele verwirklicht werden - und delegiert die Gemeindearbeit vor Ort an die von ihm eingesetzte Leitung vor Ort. Sie verrichtet ihre Arbeit in enger Abstimmung mit dem Vorstand.
IV. Die Richtlinien für die Arbeit vor Ort
1. Zielsetzungen
Das geistliche Leben der Gemeinde vor Ort findet seinen Ausdruck darin, dass Gott angebetet, das Wort Gottes verkündigt, die Nachfolge Jesu Christi gelebt, die Gemeinschaft der Glaubenden verwirklicht und dem Nächsten in missionarischer und diakonischer Verantwortung gedient wird.
Verbindliche Grundlage für Glauben, Lehre und Leben der Ortsgemeinde ist die Bibel, das geoffenbarte Wort Gottes. Nach 2. Timotheus 3, 14-16 glauben wir, dass Gott uns durch menschliche Schreiber, die von seinem Geist inspiriert wurden, sein unveränderbares Wort gegeben hat, das Autorität über alle Lebensbereiche hat. Darum richtet sich die DER in ihrer Gestaltung und Ordnung nach dem Vorbild der im Neuen Testament beschriebenen Gemeinden. Die Christen einer Ortsgemeinde sind füreinander verantwortlich. Die DER lebt in diesem Für- und Miteinander aller. Indem sich die Gemeindemitglieder Jesus Christus nachfolgen, einander helfen, ermutigen und Gott mit ihren Gaben und Möglichkeiten innerhalb wie außerhalb der Gemeinde dienen, wird der Glaube durch den Heiligen Geist im Leben sichtbar werden.
2. Wer gehört zur Gemeinde
Mitgliederlisten werden in der DER zur Zeit nicht geführt. Jeder ist herzlich eingeladen, sich zur Gemeinde zu halten, ganz gleich, welcher Bildung, Herkunft, Rasse, Konfession. Wer im Sinne des apostolischen Glaubensbekenntnisses an Gott glaubt und bekennt, dass Jesus Christus sein persönlicher Retter und Herr ist, und wer sich dafür entscheidet, verbindlich am Gemeindeleben teilzunehmen, gehört zur Ortsgemeinde.
3. Die Leitung der Ortsgemeinde
3.1 Die DER wird von geistlich bewährten Männer und/oder Frauen gleitet, die vom Vereinsvorstand eingesetzt werden.
3.2 Als Maßstab für Leitungspersonen gelten die im NT genannten Weisungen für Vorsteher/Älteste (vgl. etwa 1. Tim. 3, 1-12; 1. Petr. 5, 1-4; Apg. 20, 28 ff.). Sie müssen sich in geistlicher Leitungsverantwortung bewährt haben und regelmäßig und engagiert am Gemeindeleben teilnehmen. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist möglich.
6 Monate vor Ablauf der Berufungszeit, kann die Gemeinde dem Vorstand Vorschläge unterbreiten, wen sie zum Leitungskreis berufen möchte. Der Vorstand prüft diese Vorschläge und unterbreitet sie dann auf einer Gemeindeversammlung. Der Vorstand setzt dann die von ihm zu berufenen Leiter ein und segnet sie in einem besonderen Gottesdienst.
3.3 Das Leitungsamt erlischt:
3.4 Der Leitungskreis soll mindestens monatlich tagen. Über Beschlüsse wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, dass dem Vorstand zur Kenntnis gereicht wird.
3.5 Der Leitungskreis hat seine Hauptverantwortung in der geistlichen Leitung und seelsorglichen Betreuung der DER.
Geistliche Leitung und seelsorgliche Betreuung vollziehen sich insbesondere in
3.6. Der Leitungskreis kümmert sich um gute Beziehungen zu den anderen Ortsgemeinden und Kirchen, zu relevanten Verbänden, Verwaltungen sowie der ansässigen Diakonie.
3.7 Der Leitungskreis setzt Ziele, wie geistliches Leben, bzw. das missionarische und diakonische Handeln der Ortsgemeinde gefördert werden kann. Er beschließt die Aufnahme bzw. die Auflösung von Arbeitszweigen. Sie unterstützen, fördern und begleiten die Mitarbeiter.
3.8 Der Leitungskreis schafft die für die Ortsgemeinde erforderlichen organisatorischen Strukturen. Er beruft die Mitarbeitenden für die einzelnen Dienste der Ortsgemeinde. Die Mitarbeitenden arbeiten gemeindebauend und vertrauensvoll mit den Leitungskreis zusammen. Die Mitarbeit kann beendet werden durch eigene Entscheidung des Mitarbeiters und/oder durch Entscheidung des Leitungskreises. Der Leitungskreis sorgt dafür, dass die Mitarbeiter notwendige Materialen und/oder Finanzmittel erhalten, die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötig sind; ggfls. nach Rücksprache mit dem Vorstand.
4. Mitarbeit in der Gemeinde
Jeder, der diese Richtlinien für sich persönlich annimmt, kann in der Gemeinde mitarbeiten. In geistlichem Dienst kann nur mitarbeiten, wer eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus hat. Der Leitungskreis entscheidet über die Mitarbeit, bzw. über die Beendigung einer Mitarbeit.
5. Der Mitarbeiterkreis
Der Leitungskreis hat seine Hauptverantwortung in der geistlichen Leitung der Gemeinde. Zur Unterstützung in der praktischen Gemeindearbeit kann er einen Mitarbeiterkreis berufen, der aus Männern und Frauen besteht.
6. Das Gemeindegespräch
Mindestens 4-mal im Jahr beruft der Leitungskreis die Gemeinde zum Gemeindegespräch ein. Ziel des Gemeindegespräches ist es:
● den Jahresbericht der Leitung entgegenzunehmen, incl. des Jahresfinanzberichtes
● über wichtige Gemeindeangelegenheiten gemäß Tagesordnung zu beraten
● sich über theologische oder andere wichtige ethische Fragen auszutauschen.
● Fragen und Anregungen aus der Gemeinde anzuhören.
Jeder Teilnehmer kann im Gemeindegespräch Anregungen geben, begründete Kritik üben und Änderungsvorschläge einbringen. Leitungskreis und Mitarbeiterkreis stehen hier Rede und Antwort.
7. Gastpastoren
Der Vorstand beruft Gastpastoren, die einen zeitlich begrenzten Dienst in der DER verrichten. Während ihres Dienstes gehören sie dem Leitungskreis unterstützend an. Die praktische Ausgestaltung ihres Dienstes ist im „Merkblatt für den Pastorendienst in der DER“ geregelt.
V. Das apostolische Glaubensbekenntnis
Das apostolische Glaubensbekenntnis ist Basis aller theologischen Grundaussagen der DER:
Ich glaube
an Gott den Vater, (Eph. 3, 14-15)
den Allmächtigen, (1. Mose 17,1)
den Schöpfer des Himmels und der Erde, (1. Mose 1+2)
und an Jesus Christus,
seinen eingeborenen Sohn, (Joh, 3,16)
unserem Herrn, (2. Kor. 4,5; Philipper 2,11)
empfangen durch den Heiligen Geist, (Luk 1, 31-35)
geboren von der Jungfrau Maria, (Luk. 2,7)
gelitten unter Pontius Pilatus, (Mark. 15, 1-15)
gekreuzigt, gestorben und begraben, (Matth. 27, 27-66)
hinabgestiegen in das Reich des Todes (Eph. 4,9)
am dritten Tage auferstanden von den Toten, (Luk. 24)
aufgefahren in den Himmel; (Apg. 1, 1-10)
er sitzt zur Rechten Gottes,
des allmächtigen Vaters; (1. Petr. 3,22)
von dort wird er kommen (Apg. 1,11)
zu richten die Lebenden und die Toten. (2. Kor. 5,10; Matth. 25, 31-46; Offb. 20, 11-15)
Ich glaube an den Heiligen Geist, (Apg. 2)
die heilige christliche Kirche, (Kol. 1,18)
Gemeinschaft der Heiligen, (Apg. 2,42)
Vergebung der Sünden, (1. Joh. 1,9)
Auferstehung der Toten (1. Kor. 15,42)
und das ewige Leben. (Joh. 3,36; Röm. 6,23)
VI. Taufe und Abendmahl
1. Die Taufe
Taufe nach dem Neuen Testament ist unserer Erkenntnis nach, ein freiwilliger Akt einer/eines Christin/en, durch den er/sie die Zugehörigkeit zu Jesus Christus zum Ausdruck bringt. Als christliche Gemeinde taufen wir im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes Jesus Christus und des Heiligen Geistes. Der Taufe gehen die Verkündigung des Evangeliums und die Bekehrung voraus. (vgl. Röm. 6, 3-6; Matth. 28,19) Die Taufe ist keine Voraussetzung zur Mitarbeit in der DER. Eine Säuglings – oder Kleinkindtaufe wird bei uns nicht praktiziert. Wir bieten eine Kindersegnung an (vgl. Mark 10, 13-16).
2. Das Abendmahl
Die Gemeinde feiert regelmäßig das Mahl des Herrn. Jeder, der bekennt, Jesus Christus persönlich zu kennen, ist eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen.
VII. Unsere Werte:
Toleranz:
Wir akzeptieren uns gegenseitig, wie wir sind, in unseren Kulturhintergründen, Meinungen, Differenzen oder theologischen Positionen.
Freundlichkeit:
Wir gehen freundlich und liebevoll miteinander um. Und wir respektieren uns, unsere Besucher oder Gäste.
Loyalität:
Wir fühlen uns mit der Gemeinde verbunden. Wir vertrauen uns gegenseitig und den Mitarbeiter der Gemeinde..
Wahrnehmung:
Wir nehmen unseren Nächsten wahr und gehen auf ihn zu. Wir erkennen seine Bedürfnisse und gehen auf sie ein.
Wertschätzung:
Wir begegnen uns mit Bewunderung, Anerkennung, würdevoll und respektieren individuelle Eigenarten.
Verschwiegenheit:
Was uns zu Ohren kommt, oder was uns berichtet wird, behandeln wir verschwiegen. Wir behalten Internes der Gemeinde für uns
Einmütigkeit:
Wenn die Gemeinde etwas beschlossen oder festgelegt hat, wollen wir es gemeinschaftlich mittragen und umsetzen, auch dann, wenn jemand eine andere Auffassung vertritt. Uns prägt der „Mut zur Einheit“!
Die Mitte: JESUS CHRISTUS:
Bei allen, was uns trennt, oder wo wir unterschiedliche Meinungen und Erkenntnisse haben, wollen wir uns immer wieder unter dem Kreuz bei Jesus Christus treffen, um von dort aus einem gemeinsamen Konsens zu finden. Jesus Christus ist unsere Mitte, von wo Glaube gelebt wird, sowie das Neue Testament gelesen und verstanden werden will.
Abschließende Erklärung
Der Vorstand der DER hat in der Jahreshauptversammlung vom 9.5.22 (vgl. Protokoll, Punkt 11)
von der Mitgliederversammlung den Auftrag bekommen ein Konzept zu entwickeln.
Als erstes wurden diese Richtlinien erarbeitet.
Sie dienen als Grundlage der praktischen Gemeindearbeit vor Ort in Roquetas.
Diese Richtlinien helfen dabei, die Vereinssatzung, nach Kapitel II Art. 6ff zu erfüllen.
Diese Richtlinien wurden vom Vorstand der DER am 26.9.22 beschlossen und in Kraft gesetzt.
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